Darauf muss man bei Handyflatrates achten!

Die Welt des Mobilfunks ist nicht mehr dieselbe wie noch vor 15 oder 20 Jahren: Ging es früher darum, vor allem einen Tarif zu haben, der einem eine Notfallbenutzung des Handys gestattete, sind die Mobiltelefone inzwischen so gängig, dass sie häufig sogar die Festnetzanschlüsse verdrängt haben. Der Tarifmarkt hat sich dieser Entwicklung angepasst: Die Flatrates, die den Nutzern die volle Kontrolle über ihre Kosten geben sollen, sind auf dem Vormarsch. Doch gerade unerfahrene Nutzer fühlen sich von den Angeboten, die teilweise in schwierig zu verstehendem Fachvokabular abgefasst sind, überfordert. Sie wissen nicht, worauf man bei Handyflatrates eigentlich achten muss. Dieser Text soll helfen.

Was sind eigentlich Handyflatrates?

Die Flatrate ist ein dauerhafter Begleiter in der Welt der Telekommunikation geworden: Ob DSL, Festnetz oder eben Mobilfunkmarkt – überall tauchen die Tarife, die den Ausdruck im Namen tragen, in unserer Zeit auf. Übersetzt lautet die Bezeichnung Festpreis. Das Konzept sieht dabei vor, dass die Kunden einen fixen Betrag zahlen und dafür grenzenlos die Funktion, die von der Flatrate erfasst wird, nutzen dürfen. Hat man also eine SMS Flatrate, so kann man grenzenlos Kurzmitteilungen versenden. Allerdings gilt dabei die Einschränkung: Immer nur in den Heimatmarkt des jeweiligen Anbieters. Vereinfacht gesagt bedeutet dies: Flatrates gelten für die deutschen Netze (wenn nicht explizit anders festgehalten) oder nur für das Netz des Anbieters.

Welche Funktionen decken Flatrates ab?

Ein Smartphone als modernes Handy bietet grundlegend drei Funktionen: Man kann mit ihm telefonieren, Kurzmitteilungen versenden und im Internet surfen. Grundsätzlich können alle Funktionen durch Flatrates abgedeckt werden. Zu beachten sind dabei zwei Dinge: Die Reichweite der Telefonie-Flatrate kann wie angedeutet variieren. Sie kann sich auf das eigene Netz, auf mehrere deutsche Netze oder auf alle Netze erstrecken. Im letzten Fall trägt sie zumeist den Hinweis „All Net“ im Namen. Sonderrufnummern sind grundsätzlich ausgenommen. Bei der Internetflat, die meist als Datenflat bezeichnet wird, gibt es eine Datenvolumengrenze. Ab diesem Wert reduziert sich die Surfgeschwindigkeit, normalisiert sich aber wieder im Folgemonat.

Kündigungsfristen bei Handyflatrates

Der letzte interessante Teil dreht sich um die Kündigungsfristen bei Flatrates. Diese können ebenfalls stark voneinander abweichen. Grundsätzlich richten sich diese an der Länge der Vertragslaufzeit aus: Gibt es gar keine Mindestlaufzeit, können die Flats zum Folgemonat gekündigt werden. Die Frist beträgt dabei vier Wochen. Der Folgemonat ist in diesem Fall der übernächste Monat. Läuft der Vertrag ein Jahr, liegen die Kündigungsfristen zwischen einem und drei Monaten. Läuft der Vertrag schließlich zwei Jahre, so liegen die entsprechenden Fristen fast ausnahmslos bei drei Monaten. Nur ausgesprochen selten findet man Vereinbarungen dieser Länge, bei denen die Kündigungsfristen bei Handyflatrates noch kürzer sind.