Rund die Hälfte aller privat Krankenversicherten sind Beamte. Dies hat einen guten Grund: Beamte erhalten von ihrem Dienstherren eine Beihilfe zur Krankenversicherung. Die Beihilfe ist in der Fürsorgepflicht in § 79 Bundesbeamtengesetz beziehungsweise in den Landesbeamtengesetzen verankert. Der Dienstherr hat gegenüber seinen Beamten die Pflicht, eine angemessene Fürsorge im Krankheits- und Pflegefall in Form der Beihilfe aufzubringen. Sie deckt einen Teil der Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung, so dass nur die Hälfte oder weniger der Beiträge vom Beamten selbst gezahlt werden muss.
Beamte haben die Wahl, ob sie sich privat krankenversichern oder in die gesetzliche Krankenversicherung gehen. Der Beitritt in die private Krankenversicherung (PKV) wird jedoch meist bevorzugt, immerhin werden je nach Wohnort des Beamten zwischen 50 Prozent und sogar 80 Prozent über die Beihilfe gezahlt, den Restbetrag muss der Beamte wie erwähnt selbst für die Versicherung aufbringen. Allerdings sind die Leistungen bei der PKV meist besser als in der gesetzlichen Krankenkasse, darum befindet sich die überwiegende Mehrheit der Personen im Beamtenstatus in einer privaten Krankenversicherung. Die besseren Konditionen der privaten Versicherer lassen sich nicht zuletzt beim PKV vergleichen feststellen.
Günstig ist für Beamte des Weiteren, dass die privaten Krankenversicherer für sie einen erleichterten Zugang in die PKV bereithalten, auch das lässt sich beim PKV vergleichen feststellen. Dies gilt meist in der Zeit der Beamtenanwärterschaft, denn 6 Monate nach Begründung des Dienstverhältnisses haben Beamte die Wahl, ob sie sich und ihre nächsten Angehörigen bei einer privaten Kasse anmelden. Vorteilhaft ist für sie, dass die PKV aus Risikogründen Beamte im Normalfall nicht ablehnt, dass in der Regel Leistungsausschlüsse nicht vorgenommen werden und zudem werden Zuschläge zum Ausgleich von erschwerenden, gesundheitlichen Risiken nur begrenzt gefordert. Daher ist die private Krankenversicherung für Beamte mit gesundheitlichen Vorgeschichten und Erkrankungen eine gute Wahl.
In Verbindung mit der Beihilfe ist die private Krankenversicherung also für Beamte insgesamt attraktiver. Die Höhe der Beihilfe ist übrigens in den Beihilfevorschriften des Bundes sowie in denen der Länder festgehalten. Es gibt momentan keine einheitliche Regelung, die für das gesamte Bundesgebiet gilt. Trotzdem haben viele Länder die Vorgaben des Bundes übernommen, beispielsweise taten dies Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Andere Länder änderten die Bundesvorgabe geringfügig ab, wieder andere sehr stark. Auskunft erhalten Beamtenanwärter von ihrem Dienstherren. Egal, wie hoch die Beihilfe regional ausfällt, das PKV vergleichen lohnt sich für jeden, der sich für den Eintritt in eine private Krankenversicherung interessiert, Beamte sind nicht ausgenommen. Daher sollten Beamte unbedingt vergleichen, um Geld für die Krankenversicherung zu sparen, das anderweitig für Notfälle angespart werden kann.