Unfallverhütung in Betrieben

Die Arbeit in einem Betrieb ist oft von besonderen Unfallgefahren begleitet. Da die Unternehmen das Risiko kennen, welches in den verschiedensten Betrieben lauern kann, sind gerade Betriebe besonders an der Unfallverhütung interessiert. Die größeren Betriebe erlassen aus diesen Gründen eigene Unfallverhütungsvorschriften. Grundsätzlich sind die Beschäftigten eines Unternehmens durch die Berufsgenossenschaften unfallversichert. Die Berufsgenossenschaften sind als Kostenträger daran interessiert, dass nichts passiert. Die verschiedensten Betriebe beherbergen auch verschiedene Unfallrisiken. Doch jeder Beschäftigte ist dazu angehalten, nach Möglichkeit alle Unfälle zu vermeiden.

In größeren Betrieben werden von der Geschäftsleitung sogenannte Sicherheitsbeauftragte ernannt, diese Kollegen sind dafür abgestellt, auch auf die Kollegen und Kolleginnen einzuwirken, die Unfallverhütung ernst zu nehmen. Sicher kann kein Sicherheitsbeauftragter Unfälle generell verhindern. Aber man kann durch ein bestimmtes Verhalten das Risiko versuchen zu minimieren. Die Sicherheitsbeauftragten sind auch meistens die Personen im Betrieb, die über eine betriebsspezifische Erste Hilfe Ausbildung verfügen. In diesen Lehrgängen, die meistens von den großen Sozialverbänden ausgerichtet werden, lernen die künftigen Ersthelfer, welche Maßnahmen bei betrieblichen Unfällen ergriffen werden müssen, weitere Unterstützung bieten Nachschlagwerke wie das Notfallhandbuch aus dem Forum Verlag.

Die Sicherheit in den Betrieben sollte in fachlicher Hand liegen

In vielen Unternehmen ist es modern, die Berufsbezeichnungen in englisch zu führen, da wird aus dem Geschäftsführer der Generalmanager und aus dem Sicherheitsbeauftragten oder Unfallschutzbeauftragten der Securitysupervisor. Gemeint ist aber in jedem Fall das Gleiche, auch wenn die englische Bezeichnung vielleicht moderner klingt. Dennoch ist das Aufgabengebiet der Sicherheitsmitarbeiter für die Sicherheit aller Beschäftigten besonders wichtig. Je nach Größe des Betriebes ist es auch notwendig, mehr als einen Sicherheitsbeauftragten und mehr als einen Ersthelfer ausbilden zu lassen. Aus organisatorischen Gründen kann auch, wenn vorhanden, die Betriebsfeuerwehr mit der Ersthilfe bei Unfällen und mit den anstehenden Sicherheitsfragen beauftragt sein.

Die Unfallgefahren in den Betrieben können ganz unterschiedlich sein. Demnach wird das Unfallrisiko in Verwaltungsbereichen anders eingeschätzt, als in Industrie- oder Werkshallen, denn hier ist die Unfallgefahr nicht nur wesentlich höher, auch die zu erwartenden Unfallverletzungen sind hier eindeutig gefährlicher. Die betrieblichen Ersthelfer lernen in der Ausbildung wie sie bei betrieblichen Unfällen, Brandwunden, Quetschungen, Schnittverletzungen oder Sturzverletzungen behandeln müssen. Die Verbandskästen, die in den Betrieben verwendet werden, unterscheiden sich vom Inhalt aber auch meistens deutlich von den Verbandskästen Zuhause oder im Auto. Die Verbandskästen, die in Betrieben Verwendung finden, sind meistens an strategisch wichtigen Punkten meistens in der Nähe des Feuerlöschers an der Wand platziert. Sie beinhalten meist in größeren Stückzahlen, Schutzhandschuhe, Thermorettungsfolien und meistens auch eine Brandschutz- oder Löschdecke. Die Mitarbeiter sind gut beraten und auch meistens verpflichtet, den Weisungen der Sicherheitsbeauftragten folge zu leisten. Im Gefahrenfall nehmen sie die Funktion eines Vorgesetzten ein. Sie leisten Hilfe, wenn es trotz Sicherheitsüberprüfungen zu einem Unfall im Betrieb gekommen ist. Wer fahrlässig Unfälle verursacht oder eine Unfallgefahr trotz Anweisung nicht vermeidet, wird mindestens mit einer Abmahnung abgestraft.

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