Zukünftiger Arbeitsschutz

Arbeit verlangt den Beschäftigten heutzutage ein breites Spektrum ihrer Kompetenzen ab. Für viele Aufgaben sind neben fachlichen und geistigen Fähigkeiten hohe soziale und emotionale Kompetenzen unverzichtbar. Außerdem werden die Arbeitsgebiete stetig umfangreicher (Entgrenzung der Arbeit), was eine hohe Flexibilität der Beschäftigten erfordert. Diese Anforderungen und Belastungen stehen gegenwärtig im Blickfeld der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

Dabei hat sich auch der Gesundheitsbegriff gewandelt: Arbeitswissenschaftler verstehen heute unter Gesundheit den Zustand des völligen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens. Dass Gesundheit Voraussetzung für Leistungsfähigkeit und damit für den Unternehmenserfolg ist, gilt als sicher und anerkannt. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hat also unmittelbaren Einfluss auf die Produktivität des Mitarbeiters und damit auch des Betriebes.

Prävention als neue Philosophie des Arbeitsschutzes

Bei Arbeiten an elektrischen Einrichtungen spielt Arbeitsschutz eine wichtige Rolle

Grundlage der nationalen Arbeitsschutzgesetze ist die EG-Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie. Sie geht davon aus, dass zeitgemäßer betrieblicher Arbeitsschutz sich ständig an die Veränderungen der Arbeitswelt anpasst und gesunde und sichere Arbeitsbedingungen schafft.

Die neue Philosophie des Arbeitsschutzes erweitert dabei die rein technische Sicherheit und Unfallverhütung um die Idee eines ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Hierbei spielt die Prävention eine zentrale Rolle, die der Gesunderhaltung des Menschen durch entsprechende Gestaltung der Arbeitswelt dienen soll. Arbeitsschutz ist also nicht mehr bloße Unfallverhütung, sondern dient der umfassenden Gesunderhaltung des Mitarbeiters.

Die umfassende Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter hat letztendlich der Arbeitgeber. Er hat per Gesetz (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) dafür zu sorgen, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen so gering wie möglich gehalten werden.

Unterstützung erfährt der Arbeitgeber durch die zuständigen Berufsgenossenschaften sowie eine externe Sicherheitsfachkraft (SIFA/FASI). Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsanalyse gibt Aufschluss über die individuellen Gesundheitsgefährdungen des Betriebes. Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird durch den Betriebsarzt sicher gestellt. Sinnvoll ist es, immer auch den Arbeitnehmer in diese Prozesse mit einzubinden.

Umsetzung des Arbeitsschutzes: einfache Grundlagen

Zur optimalen Umsetzung der Arbeitssicherheit ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Arbeitsmittel bereit und die bestimmungsgemäße Benutzung sicher zu stellen. Dazu gehört auch die persönliche Schutzausrüstung. Ein Beispiel für geeignete Arbeitsmittel ist die Arbeits- oder Berufsbekleidung. Sie soll praktisch, bewegungsfreundlich, atmungsaktiv und zur Einhaltung der Hygienestandards möglichst heiß waschbar sein. Auch das passende Schuhwerk gehört zur Arbeitskleidung und stellt einen wichtigen Sicherheitsfaktor dar. Sehr schnell und zeitsparend kann die passende Arbeits- und Berufsbekleidung im Shop online bestellt werden. Anbieter von Berufsbekleidung im Shop halten immer auch eine breite Palette an Zubehör wie Schutzhandschuhe, Schutzbrillen, Atemschutz, Hautpflegeprodukte oder auch schmückende Accessoires bereit.

Arbeitsschutz der Zukunft

Geht es heute um Fragen der Arbeitssicherheit, rückt neben der Unfallverhütung, die nach wie vor erstes Ziel bleibt, immer mehr der „soziale“ Arbeitsschutz in den Vordergrund. Ein Teilbereich ist hier der räumliche Aspekt, dass beispielsweise Tageslicht bei Ganztagsarbeitsplätzen vorgeschrieben ist, geeignete Pausen- und Sozialräume vorgehalten werden müssen, Toiletten und Waschräume den Hygienestandards zu genügen haben usw. In Zeiten von Mobbing und Burnout gewinnt die psychische Gesundheit neben den klassischen Gebieten der Arbeitssicherheit (z.B. Brandschutz, elektrische Installationen, Gefahrstoffe, Ergonomie) immer mehr an Bedeutung. Damit wird dem Arbeitgeber eine hohe Verantwortung übertragen, denn bei ihm liegt schließlich die Gefährdungshaftung, d.h. er haftet grundsätzlich, wenn etwas passiert, und zwar zivilrechtlich wie auch ggf. strafrechtlich.

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